Unsere Leistungen für Unternehmer
Sie spielen mit dem Gedanken, sich selbständig zu machen oder haben bereits ein konkretes Vorhaben für eine Existenzgründung gefasst?
Existenzgründungen sind vor allem dann erfolgreich, wenn sie gut überlegt und sorgfältig geplant sind. Gerne sind wir Ihnen behilflich und zeigen Ihnen in kurzer Form auf, worauf Sie bei der Existenzgründung achten sollten, welche Rechte Sie als Existenzgründer haben und welche Pflichten Sie erfüllen müssen.
In diesem Zusammenhang beantworten wir Ihnen alle noch offenen Fragen und klären die individuellen Aspekte rund um Ihre Existenzgründung.
Eines ist jedenfalls schon heute sicher: dem Finanzamt sind Sie längst „beigetreten“.
Umsatzsteuererklärung
Die Umsatzsteuer wird im allgemeinen Geschäftsverkehr häufig als Mehrwertsteuer bezeichnet, auch wenn dieser Begriff formal nicht korrekt ist.
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung ist eine Umsatzsteuerjahreserklärung einzureichen. Zusätzlich sind Sie als Unternehmer in der Regel unterjährig zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zur Zahlung der vereinnahmten Umsatzsteuer an das Finanzamt verpflichtet. Die einzige Ausnahme hiervon bildet die sogenannte Kleinunternehmerregelung.
Bei der Rechnungserstellung ist im Hinblick auf den Ausweis der Umsatzsteuer eine Reihe von Formalvorschriften zu beachten. Dies ist insbesondere bei Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland oder bei Bauleistungen der Fall.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Umsätze diesbezüglich richtig einzuordnen.
Gewerbesteuererklärung
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und wird von der Stadt erhoben, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.
Alle Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer – im Gegensatz zu freiberuflichen Unternehmern (Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater u.a.). Eine Gewerbesteuererklärung ist nur im Rahmen des Jahresabschlusses zu erstellen.
Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften fällt Gewerbesteuer erst bei einem Gewinn von über € 24.500 an und wird bei der persönlichen Einkommensteuer angerechnet.
Die Frage, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind, ist nicht immer eindeutig zu beantworten. Die Grenzen sind oftmals fließend und das Finanzamt ist geneigt, in nicht eindeutigen Fällen nach dem Motto „in dubio pro fisco“ zu verfahren – also zum eigenen Vorteil.
Wir prüfen Ihre Tätigkeit im Hinblick darauf und setzen uns im Streitfall für Sie ein.
Sind Belegorganisation, Aufzeichnungen und Rechnungslegung Ihr heimliches Hobby – oder sparen Sie sich die Arbeit lieber?
Als Unternehmer sind Sie in der Regel kraft Gesetz buchführungspflichtig. Damit Sie den Blick auf das Wesentliche richten können, ist es unser Ziel, Ihnen diese Arbeit abzunehmen und für Sie die Fristen des Finanzamtes im Auge zu behalten. Gleichzeitig erhalten Sie mit den Auswertungen der Buchführung ein aussagekräftiges Werkzeug zur erfolgreichen Unternehmensführung.
Bei einer zeitnahen Verbuchung Ihrer Geschäftsvorfälle können wir mittels Steuerhochrechnungen Ihre voraussichtliche Steuerbelastung des laufenden Jahres rechtzeitig prognostizieren. Damit geben wir Ihnen die Möglichkeit, zeitnah zu reagieren und beraten Sie gerne zum weiteren Vorgehen.
Durch die Erstellung des Jahresabschlusses wird der endgültige Gewinn Ihres Unternehmens für das Wirtschaftsjahr ermittelt. Die ermittelten Werte bilden die Basis für die Jahressteuererklärungen gegenüber dem Finanzamt.
Von Gesetzes wegen besteht keine Verpflichtung, den Jahresabschluss durch einen Steuerberater aufstellen zu lassen. Gleichwohl empfiehlt sich zumeist die Beauftragung eines professionellen Beraters. Zum einen akzeptiert kaum ein Kreditinstitut einen Abschluss ohne Steuerberatersiegel. Zum anderen verbessert die Mitwirkung eines Steuerberaters spürbar die Akzeptanz beim Finanzamt.
Wir können Ihnen diese professionelle Hilfe leisten und sensibilisieren Sie gleichzeitig, das Zahlenwerk richtig zu analysieren und es für Ihr Unternehmen optimal zu nutzen.
Als Arbeitgeber haben Sie eine Menge Bestimmungen und Pflichten zu beachten. Daher verursacht die Lohnbuchhaltung in jedem Unternehmen einen erheblichen Aufwand an Zeit und Kosten.
Entlasten Sie sich von diesem komplizierten Bereich mit seinen Dokumentations- und Übermittlungspflichten und überlassen Sie uns die Bewältigung der sich ständig ändernden gesetzlichen Bestimmungen. Eine besondere Stärke haben wir übrigens in der Abrechnung von Baulohn.
Jederzeit aktuelle Software, ausgeprägte Akribie und ein detailliertes Know-how sorgen für stets korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Das schafft nicht nur eine zuverlässige Grundlage für ein gutes Miteinander im Betrieb, sondern entlastet Sie auch von vielen Pflichten, die unternehmerische Ressourcen fordern.
Schaffen Sie sich Freiräume, um sich auf die wesentlichen Dinge in Ihrem Unternehmen konzentrieren zu können.
Die Wahrscheinlichkeit, das „große Los“ zu ziehen, steigt stetig aufgrund der vermehrt angesetzten Betriebsprüfungen. Wir stehen Ihnen gegenüber dem Finanzamt zur Seite und betreuen Sie auch bei Prüfungen anderer Institutionen (Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesagentur für Arbeit u.a.).
Dabei sind wir darauf bedacht, Sie bereits im Vorfeld für kritische Prüfungsfelder zu sensibilisieren. Auf diese Weise können klassische Fallstricke vermieden werden.
Die bewährte Rolle des Steuerberaters ist die des Vermittlers zwischen Ihnen und dem Prüfer, ohne dabei je Ihre Interessen aus den Augen zu verlieren. Wir machen uns bei Verhandlungen mit dem Finanzamt für Sie stark!
Wie oftmals im Leben sind „Recht haben und Recht bekommen“ zweierlei Dinge, auch im Steuerrecht.
Deshalb engagieren wir uns bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Wir wehren unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab und klären die unterschiedlichen Rechtsauffassungen bereits im Vorfeld oder im außergerichtlichen Einspruchsverfahren.
Wenn es dann doch mal hart auf hart kommt, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor dem Finanzgericht.
Bei der Wahl der Rechtsform geht es in der Praxis meist vor allem um die Frage, welche die niedrigste Steuerbelastung mit sich bringt.
Aber die steuerliche Komponente ist nur eine von vielen. Daneben sind persönliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kriterien genau abzuwägen. Die optimale Rechtsform für Unternehmen gibt es nicht, denn jede Rechtsform hat Vor- und Nachteile.
Im Rahmen der Existenzgründungsberatung erarbeiten wir mit Ihnen, welche Rechtsform für Sie persönlich die sinnvollste ist. Im späteren Verlauf der Unternehmensentwicklung kann es von Vorteil sein, durch Umwandlung des Unternehmens eine neue Rechtsform anzunehmen.
Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihren Entscheidungen!
Natürlich kann man sich nicht auf alle Eventualitäten vorbereiten. Dennoch sind auch bei Klein- und Mittelbetrieben unternehmerische Sicherheit und Existenz nicht unwesentlich von Organisation und Planung abhängig.
Wichtige Instrumente dieser Zielsetzung sind Planungs-, Investitions- und Kostenrechnungen, die Ihnen als Entscheidungshilfe neben den regulären Auswertungen aus der Finanzbuchhaltung zur Verfügung stehen. Auch diese Instrumente können wir individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse Ihres Unternehmens abstimmen und entsprechend erstellen.
Natürlich können wir Ihnen als Steuerberater nicht die notwendigen unternehmerischen Entscheidungen abnehmen oder gar Ihr Unternehmen führen. Allerdings zeigen wir Ihnen gerne Wege auf, Ihre Ressourcen optimal im Sinne Ihrer Ziele einzusetzen.
„Was wird aus meinem Unternehmen, wenn ich mal aussteige, und wer tritt in meine Fußstapfen?“ Diese Frage treibt wohl alle irgendwann um, die sich ein Gewerbe aufgebaut haben.
Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Nachfolgeregelung frühzeitig als wichtige strategische Entscheidung für die Zukunft des Unternehmens begreifen, beweisen Unternehmergeist und Verantwortung. Dabei ist zu bedenken, dass ein Unternehmensübergang nicht von heute auf morgen zu realisieren ist.
Sofern ein Nachfolger aus der eigenen Familie in Betracht kommt, sind möglicherweise steuerliche Gestaltungsmaßnahmen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu ergreifen, um den Übergang mit dem geringstmöglichen Steueraufwand zu sichern. Erbfolgeregelungen sind allerdings äußerst komplex und von vielen Faktoren abhängig.
Auch die Übergabe des Betriebes an externe Käufer kann für den Unternehmer entscheidende Vorteile haben. Hier richtet sich das Augenmerk vor allem auf die langfristige finanzielle Absicherung des Verkäufers.
Im Rahmen von persönlichen Beratungsgesprächen helfen wir Ihnen gerne, die individuelle Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.